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Bei der
Kreisstadt Bitburg
               – Eifelkreis Bitburg-Prüm –                
 ist die Stelle der/des hauptamtlichen

Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)

wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers ab dem 16. Dezember 2025 neu zu besetzen. Der derzeitige Stelleninhaber wird sich um eine Wiederwahl bewerben.

Die Kreisstadt Bitburg ist mit rd. 16.500 Einwohnerinnen / Einwohnern wirtschaftliches und kulturelles Zentrum der Region, verfügt über alle wichtigen Standortfaktoren, bietet als beliebte Einkaufsstadt ansiedlungswilligen Handels- und Industriebetrieben beste Perspektiven und garantiert mit allen wichtigen Infrastruktureinrichtungen eine hohe Lebens- und Freizeitqualität.

Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein, die in der Lage ist, die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen bürgernah und wirtschaftlich zu führen und vertrauensvoll mit den Entscheidungsgremien, den Ortsteilen, den örtlichen Vereinen, Verbänden, Institutionen und der heimischen Wirtschaft zusammenzuarbeiten.

Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am Sonntag, den 15. Juni 2025, von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bitburg für eine Amtszeit von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, den 29. Juni 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist, wer
     - Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der     
       Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
     - am Tag der Wahl (15. Juni 2025) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
     - nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
     - die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B2 / B3 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B2 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B3 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin / Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am

                                                                       Montag, dem 28. April 2025, 18:00 Uhr,
                                                             beim Wahlleiter oder der Stadtverwaltung Bitburg

einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Bitburg der Bürgerzeitung „Rathaus-Nachrichten“ öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass den Parteien oder Wählergruppen des Stadtrates die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die Unterlagen gewährt wird. Das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien (und/oder Wählergruppen) beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Es wird erwartet, dass die gewählte Bewerberin / der gewählte Bewerber ihren / seinen Wohnsitz in der Stadt Bitburg hat bzw. nimmt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 31. März 2025 (keine Ausschlussfrist) erbeten an:

Stadtverwaltung Bitburg
Kennwort: Bürgermeisterwahl
z. H. des Wahlleiters
Rathausplatz 3-4
54634 Bitburg

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur als Kopie (ohne Mappen) ein, da eine Rücksendung nicht erfolgt. Eine datenschutzrechtliche Vernichtung nach Abschluss des Verfahrens wird garantiert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) können Sie auf unserer Homepage www.bitburg.de unter der Rubrik Rathaus/Bürgerservice/Datenschutz einsehen.

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